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Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen

Das Arbeitsschutz- und das Arbeitssicherheitsgesetz schreiben den Betrieben vor, den Arbeitsschutz entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 2) zu gewährleisten, sobald sie Beschäftigte haben. Doch wann ist es ratsam, eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beauftragen? Nachfolgend möchten wir Ihnen ein paar grundlegende Informationen an die Hand geben.

Grundsätzlich gilt: Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern können den Arbeitsschutz selbst durchführen, wenn der Unternehmer in regelmäßigen Zeitabständen an Qualifizierungsmaßnahmen teilnimmt. Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern müssen eine (interne oder externe) Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, die dem Unternehmen beratend zur Seite steht.

Für einen besseren Karrierestart und -sprung!

Betriebskosten sparen und Organisationsaufwand reduzieren

Egal wie groß die Belegschaft in Ihrem Unternehmen ist: In beiden der oben genannten Fälle ist es möglich, auf externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit zurückzugreifen. Ihre Firma kann hiervon profitieren, da in der Regel organisatorische Abläufe vereinfacht werden. Auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht ist dies empfehlenswert. Setzen Sie auf kosteneffiziente Sicherheitsmaßnahmen! 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot. Als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen wir Ihnen mit unserem fachlichen Know-how und langjähriger Erfahrung zur Verfügung. Wir pflegen bei der Tätigkeit zudem eine freundschaftliche Beziehung zu unseren Auftraggebern.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Bei Interesse oder noch offenen Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Team von Uwe Flaton auf. Wir beraten Sie gerne umfassend in einem persönlichen Gespräch und treffen eine flexible Vereinbarung mit Ihnen.

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